Professur für Quantencomputing mit Atomen (W2 mit Tenure Track auf W3)
Leipzig, Germany
- Posted
- 12 October 2026 (yesterday)
- Deadline
- Not specified
- Department
- Not specified
- Category
- Teaching
- Employment type
- Not specified
- Language
- Not specified
Summary
• Startseite zu „Stellenausschreibungen” Professur für Quantencomputing mit Atomen (W2 mit Tenure Track auf W3) Leipzig SN DE Stellenausschreibung vom 12.10.2026 ∙ Kennziffer: STMH-376 An der Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften ist zum 1. April 2027 oben genannte Stelle zu besetzen. Wissenschaftliches Umfeld Zentrale Arbeitsgebiete des Felix-Bloch-Instituts für Festkörperphysik reichen von festkörperbasierten Spin- und Quantenphänomenen über Halbleiterphysik, Magnetismus und Supraleitung bis hin zu mesoskopischen Materialien und der atomaren Struktur komplexer Festkörper. Dabei stehen neben grundlegenden Fragestellungen auch Anwendungen in Quantentechnologie, Elektronik und Energieumwandlung im Blickfeld. Diese vielfältigen Themengebiete sind Teil des Potenzialbereichs „Quantentechnologien und Spindynamiken“ der Universität Leipzig und stimulieren interdisziplinäre Kooperationen und Verbundprojekte mit anderen universitären aber auch außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Leipzig und dem mitteldeutschen Raum. Künftige Aufgaben der W2-Professur mit Tenure Track Wir suchen eine engagierte Persönlichkeit, die über ein eigenständiges und international sichtbares Forschungsprofil im Bereich der Quantentechnologien mit Schwerpunkt Quantencomputing verfügt und dieses an der Universität Leipzig weiterentwickelt. Die Forschung soll sich insbesondere mit skalierbaren Quantenplattformen auf Basis neutraler Atome, Quanteninformationsverarbeitung, Quantensimulation sowie der Kontrolle und Manipulation komplexer Quantensysteme befassen. Die Professur soll sich aktiv in die Forschungsaktivitäten der Fakultät einbringen und zur Stärkung des Potenzialbereichs „Quantum Technologies and Spin Dynamics“ beitragen. Die grundständige Lehre in der Experimentalphysik in Bachelor- und Masterstudiengängen ist abzudecken. Dazu gehören die Durchführung von Lehrveranstaltungen im Umfang von 8 LVS, die Betreuung von Seminaren sowie von Bachelor-, Master- und Promotionsarbeiten. Hiermit verbunden sind die entsprechenden Modul- und Abschlussprüfungen nach den geltenden Prüfungsordnungen. Konkret wird die Erfüllung folgender Aufgaben in den Bereichen Forschung, Lehre, Transfer, Akademisches und außeruniversitäres Engagement sowie Weiterbildung erwartet: Forschung: Aufbau einer eigenständigen und international sichtbaren Forschungsgruppe, Einwerbung kompetitiver Drittmittel, Publikation herausragender Forschungsergebnisse in international renommierten, begutachteten Fachzeitschriften sowie Aufbau und Pflege nationaler und internationaler Forschungskooperationen. Erwartet werden zudem enge Kooperationen mit anderen Instituten der Fakultät für Physik und Erdsystemwissenschaften, mit weiteren Fakultäten der Universität Leipzig sowie mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die aktive Mitwirkung an den Exzellenz- und Potenzialbereichen der Universität Leipzig wird vorausgesetzt. Lehre: Selbstständige Durchführung von Lehrveranstaltungen in der Experimentalphysik und den Quantentechnologien, Weiterentwicklung des Lehrangebots im Bereich Quantenphysik und Quanteninformation sowie engagierte Betreuung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Transfer: Förderung des Wissens- und Technologietransfers durch Kooperationen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie Partnern aus Industrie und Wirtschaft und Mitwirkung an der Entwicklung innovativer Anwendungen im Bereich der Quantentechnologien. Akademisches und außeruniversitäres Engagement: Beteiligung an der akademischen Selbstverwaltung, insbesondere durch Mitarbeit in Kommissionen und Gremien auf Fakultäts- und Universitätsebene, sowie Engagement in wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Forschungsnetzwerken. Weiterbildung: Kontinuierliche Weiterentwicklung von Führungs-, Management- und Kommunikationskompetenzen sowie Teilnahme an Angeboten zur hochschuldidaktischen und überfachlichen Qualifizierung. Die hier gelisteten Aufgaben sind Grundlage für die nach Ruferteilung einvernehmlich abzuschließende Evaluationsvereinbarung. Voraussetzungen Die erfolgreiche Berücksichtigung in der zweiten Verfahrensstufe bei der kompetitiven Nachwuchsgruppenförderung im Programm BMFTR Quantum Futur ist Voraussetzung. Die Einrichtung der Professur steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Bewilligung von Fördermitteln aus der Fördermaßnahme „Nachwuchswettbewerb, Quantum Futur“ des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR). Die Besetzung steht folglich unter dem Vorbehalt der positiven Förderentscheidung sowie der Bereitstellung der entsprechenden Drittmittel durch das BMFTR. Gesucht wird eine Persönlichkeit mit einer Promotion in Physik oder einem verwandten Fachgebiet von herausragender Qualität (mindestens magna cum laude). Darüber hinaus werden die Berufungsvoraussetzungen gemäß § 59 SächsHSG, insbesondere zusätzliche wissenschaftliche Leistungen im Sinne von § 59 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a SächsHSG, vorausgesetzt. Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen sind durch eine positiv evaluierte Juniorprofessur, eine Habilitation oder eine gleichwertige wissenschaftliche Tätigkeit nachzuweisen. Erwartet werden nachweisbare Forschungsleistungen im Bereich der Quantentechnologien, insbesondere des Quantencomputings, der Quantenoptik, der Quanteninformationsverarbeitung oder verwandter Gebiete, dokumentiert durch exzellente Publikationen in international renommierten, begutachteten Fachzeitschriften. Die Bewerberin bzw. der Bewerber zeichnet sich durch einschlägige wissenschaftliche Arbeiten in der experimentellen Grundlagen- und/oder anwendungsorientierten Forschung aus. Erfahrungen mit modernen experimentellen Methoden der Quantenphysik, insbesondere im Bereich atomarer, optischer oder verwandter Quantensysteme, werden vorausgesetzt. Erfahrungen im Aufbau wissenschaftlicher Kooperationen sind wünschenswert. Erfahrungen in der universitären Lehre in den Bereichen Experimentalphysik, Quantenphysik oder verwandten Themengebieten sind erwünscht. Pädagogische Eignung und hochschuldidaktische Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit experimentell und theoretisch arbeitenden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern werden vorausgesetzt. Sehr gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift sind für die Mitwirkung in englischsprachigen Studiengängen wünschenswert. Künftige Aufgaben der Lebenszeitprofessur (W3) Nach erfolgreicher Tenure-Evaluation erfolgt die Berufung auf eine unbefristete W3-Professur. Im Rahmen dieser Professur wird die dauerhafte Vertretung des Fachgebiets Quantencomputing mit Schwerpunkt auf neutralen Atomen in Forschung und Lehre erwartet. Die Professur soll ein international sichtbares Forschungsprogramm entwickeln, größere Verbundprojekte initiieren und koordinieren sowie zur strategischen Weiterentwicklung des Potenzialbereichs Quantum Technologies and Spin Dynamics beitragen. Zu den Aufgaben gehören die Einwerbung und Leitung kompetitiver Drittmittelprojekte, die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, die Weiterentwicklung des Lehrangebots in der Experimentalphysik und den Quantentechnologien sowie die Pflege nationaler und internationaler Forschungskooperationen. Erwartet wird darüber hinaus eine enge Zusammenarbeit mit anderen Instituten der Fakultät, weiteren Fakultäten der Universität Leipzig sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen im nationalen und internationalen Umfeld. Zum Aufgabenbereich gehört zudem die Mitwirkung an der akademischen Selbstverwaltung. Zur W2-Tenure-Track-Professur Die W2-Tenure-Track-Professur ist für die Dauer von bis zu sechs Jahren befristet. Spätestens im fünften Jahr nach Dienstantritt erfolgt eine Tenure-Evaluation gemäß der Ordnung über Ausgestaltung, Verlauf und Evaluation von Tenure-Track-Professuren an der Universität Leipzig (Tenure-Track-Ordnung ¬ TTO). Grundlage des Evaluationsverfahrens bildet eine zu Dienstantritt einvernehmlich geschlossene Evaluationsvereinbarung, in der die E